Online Erstschulung Gaststätten
55,00€
Vor Beginn der Tätigkeit muss in Rheinland-Pfalz das Aufsichtspersonal in Spielhallen mindestens die Erstschulung absolviert haben (§ 5a Abs. 5 LGlüG).
Die Wiederholungsschulungen müssen in einem Abstand von drei Jahren absolviert werden.
Diese sind auch bei der DTS Akademie in Form des E-Learning oder im Präsenzunterricht möglich.
Folgende Inhalte lernen Sie in dieser Schulung:
- Entstehung, Ursache und Auswirkungen von Spielsucht
- Pathologisches Glücksspiel
- Präventionsmaßnahmen in der Spielhalle
- Das staatlich anerkannte Hilfsangebot
Wichtig!
Die Schulung gilt als bestanden, wenn:
- Die Zeitspanne von 3 Stunden eingehalten wurde
Nach Bestehen der Schulung wird das Zertifikat an den Rechnungsempfänger versandt.
Kurs Funktionen
- Lektionen 44
- Tests 1
- Teilnehmer 241
- Beurteilung Selbst
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1.Gesetze und Verordnungen zur Regelung des Glücksspielwesens auf Bundes- und Landesebene
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2.Die wichtigsten Paragraphen des GlückStV & LGlüG
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3. Problematisches und pathologisches Spielverhalten
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4. Entstehung von Spielsucht
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5. Das staatlich anerkannte Hilfsangebot
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6. Sozialkonzept
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7. Teilnahmeverbot des beschäftigten Personals
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8. Spielrelevanten Informationen
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9. Informationen über die Auszahlqoute der Spielautomaten
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10. Dokumentation der Spielerschutzmaßnahmen
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11. Weitergabe von Informationsmaterialien
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12. Maßnahmen des Jugend – und Spielerschutzes in der Gaststätte
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13. Jugendschutz
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14. Möglichkeiten der Suchtprävention
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15 Musterdialoge
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16 Leitfäden für Gesprächsführung/Kommunikationsstrategien
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17. Verhalten bei kritischen Situationen
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18. Risikomerkmale und Gefährdungspotenzial von Spielgeräten
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