In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Vertragsverhältnis zwischen der DTS Akademie, vertreten durch die Akademieleitung Herrn Patrick Perneg und dem – jeweiligen Auftraggeber / Erwerber geregelt.

§ 1 Dienstleistung
Die DTS Akademie, bietet Unternehmen, Schulungen aus dem Bereich der Suchtprävention an. Zu diesen Schulungen gehören die Erstschulung,

Umfassende Schulung und Wiederholungsschulung des Servicepersonals von Spielhallen und Gaststätten.

§ 2 Anmeldung
Der Auftraggeber erhält von der DTS Akademie ein Anmeldeformular (per Fax, E-Mail, persönlich oder per Post). Sobald das Anmeldeformular bei

der DTS Akademie unterzeichnet eingereicht wird, gilt dies als verbindliche Anmeldung an dem darauf terminierten Schulungstermin.

2.2 Online Schulungen

Der Auftraggeber bucht eigenständig über die Website des Auftragnehmers die gewünschte Suchtpräventionsschulung. Daraufhin erhält der Auftraggeber eine Rechnung von dem Auftragnehmer, über die gebuchte Schulung. Sobald der Zahlungseingang bei dem Auftragnehmer eingegangen ist, erhält der Auftraggeber seine Zugangsdaten für die Anmeldung zu seiner gebuchten Suchtpräventionsschulung.

§ 3 Schulungstermine

Die Schulungstermine werden von der DTS Akademie vorgegeben. Inhouse-Schulungen sind individuell abzusprechen. Sollte die DTS Akademie einen Schulungstermin absagen (keine Angabe von Gründen erforderlich), wird die DTS Akademie einen Ersatztermin stellen und kommunizieren.

§ 4 Preise / Versand / Eigentumsvorbehalt

4.1. Alle Preise sind festgelegt und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro.
4.2. Eigentumsvorbehalt: Die Zertifikate, werden erst nach Eingang der endgültigen Zahlung an den Rechnungsempfänger versandt. Andernfalls

bleibt das Zertifikat Eigentum der DTS Akademie. § 5 Stornierungsbedingungen

  1. Bis 14 Tage vor dem Schulungstag:
    Stornierung kostenfrei / Treuepunkte werden nicht angerechnet
  2. Bis 3 Tage vor dem Schulungstag:
    50 % der Seminargebühren werden berechnet / Treuepunkte werden nicht angerechnet
  3. Nicht erscheinen am Schulungstag / Stornierung am Schulungstag:
    100 % der Seminargebühren werden berechnet / Treuepunkte werden angerechnet

Sollte ein Teilnehmer zu dem angegebenen Schulungstag nicht erscheinen oder diesen am gleichen Tag stornieren (§ 5.3.), ohne Angaben von Gründen, gewährt die DTS Akademie bei einer Neuanmeldung zur inhaltlich gleichen Suchtpräventionsschulung, einen Nachlass von 50 %.

4.2 Online Schulungen

Sollte der Auftraggeber eine schon gebuchte Online Suchtpräventionsschulung stornieren, werden 50% der Gebühren berechnet.

§ 5 Treuepunktesystem

5.1 Der Auftraggeber erhält zu jeder angemeldeten und bezahlten Suchtpräventionsschulung, ausgeschlossen von einer Stornierung (außer wie in 5.3. geregelt), einen DTS-Treuepunkt. Bei 10 Treuepunkten, wird die darauf folgende Schulung (Schulungstermine vorgegeben wie in § 3 geregelt) für einen Teilnehmer kostenfrei durchgeführt. (Diese sind in Erstschulung, Umfassende Schulung und Wiederholungsschulung aufgeteilt).

5.2 Für gebuchte Online Schulungen erhält der Auftraggeber keine DTS Points.

§ 6 Erfolgsbedingung

In der Regel, ist die Schulung erfolgreich beendet, wenn die jeweiligen Unterrichtungseinheiten von dem Teilnehmer eingehalten werden und der vorgeschriebene Verständnistest erfolgreich abgeschlossen wurde. (Abschlusstest erfolgen bei der umfassenden Schulung sowie bei der Wiederholungsschulung)

§ 7 Ausschlussbedingung der Suchtpräventionsschulung

7.1. Ein verspätetes Eintreffen am Schulungstermin nach Beginn des Unterrichtes, kann zum Ausschluss der Schulung führen. Die Zeitraumsetzung liegt im Ermessen des praktizierenden Dozenten vor Ort. Der Ausschlussanweisung des Dozenten ist Folge zu leisten. Hierbei werden die vollen Schulungsgebühren erhoben und es gelten die unter § 5.3. geregelten Stornierungsgebühren „Nicht erscheinen am Schulungstag“.

7.2. Sollte der behördlich vorgeschriebene Verständnistest bei der Umfassenden Schulung und Wiederholungsschulung nicht bestanden oder nicht angetreten werden, gilt die Schulung als nicht bestanden.

Hierzu gehören:

  • –  Vorzeitiger Abbruch der Schulung
  • –  50 % der gestellten Fragen nicht richtig beantwortet
  • –  Betrug durch Abschreiben, Unterhaltungen untereinander, Handynutzung, Internetnutzung jeweiliger Gerätschaften oder das Nachlesen in jeweiligen Schriftstücken wie z.B. Bücher, Lexikon, Schulungsunterlagen, etc.

7.3. Mit Ausschluss aus der Schulung durch den praktizierenden Dozenten gilt, die Schulung als nicht bestanden. Hierzu gehören z. B. permanentes stören des Unterrichtes sowie nicht akzeptables Verhalten eines Teilnehmers. Dies liegt im Ermessen des praktizierenden Dozenten. (§ 12)

§ 8 Ausstellung des Teilnahmezertifikates

Die Teilnahmezertifikate werden anhand der von den Teilnehmern ausgefüllten Anwesenheitsliste erstellt und wie in § 4 der AGB ́s „Eigentumsvorbehalt“ weiter bearbeitet. Kopien von Teilnahmezertifikaten werden ausschließlich an den zahlenden Auftraggeber erstellt.

§ 9 Inhouse-Schulung


Die DTS Akademie bietet Inhouse-Schulungen an, welche individuell vorab detailliert geplant werden. Auch hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Dozent

Alle schulungs-, vertrags- und abschlussrelevanten Absprachen, sind ausschließlich mit der Akademieleitung Herrn Patrick Perneg oder deren Vertretung zu führen. Interne Absprachen zwischen Auftraggeber / Teilnehmer und Dozent gelten als nichtig. Der praktizierende Dozent verfügt über das Hausrecht und das Recht über die Anweisung des Ausschlusses, wie in § 9 geregelt. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

§11 Technische Störungen

Für technische Störungen seitens des Auftraggebers, übernimmt die DTS Akademie keinerlei Haftung.

§ 12 Datenschutz

Es ist untersagt, alle im Vorfeld oder in der Schulung abgesprochenen Vereinbarungen an dritte Personen weiter zu geben. Zudem sind die ausgehändigten Daten / Schulungsunterlagen sowie das weitergeben von Testlösungen jeglicher Art untersagt.

§ 13 Bildrecht
Alle Bildrechte, liegen bei der DTS Akademie. Eine Verwendung dieser, ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.

§ 14 Anzuwendendes Recht

Es gelten die EU-Richtlinien

§ 14 Gerichtsstand
Für aus dem Geschäftsverhältnis entstehende Streitigkeiten, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der DTS Akademie und somit das Amtsgericht Koblenz.

DTS Akademie Koblenz AGB ́s Stand Dezember 2018