Online Erstschulung Sportwettvermittlungsstellen

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Vor Beginn der Tätigkeit muss in Rheinland-Pfalz das Aufsichtspersonal in Sportwettvermittlungsstellen mindestens die Erstschulung absolviert haben (§ 5a Abs. 5 LGlüG).

Die Wiederholungsschulungen müssen in einem Abstand von drei Jahren absolviert werden.

Diese sind auch bei der DTS Akademie in Form des E-Learning oder im Präsenzunterricht möglich.

Folgende Inhalte lernen Sie in dieser Schulung:

  • Gesetze und Verordnungen
  • Bedeutung/Entstehung von pathologischen/problematischen Spielverhalten
  • Das staatlich anerkannte Hilfsangebot
  • Sozialkonzept
  • Spielersperre
  • Zulässige/unzulässige Wettarten
  • Möglichkeiten der Suchtprävention
  • Gesprächsführung/Kommunikationsstrategien

Wichtig!

Die Schulung gilt als bestanden, wenn:

  • Die Zeitspanne von 3 Stunden eingehalten wurde

Nach Bestehen der Schulung wird das Zertifikat an den Rechnungsempfänger versandt.