Vor Beginn der Tätigkeit muss in Rheinland-Pfalz das Aufsichtspersonal in Sportwettvermittlungsstellen mindestens die Erstschulung absolviert haben (§ 5a Abs. 5 LGlüG).
Die Wiederholungsschulungen müssen in einem Abstand von drei Jahren absolviert werden.
Diese sind auch bei der DTS Akademie in Form des E-Learning oder im Präsenzunterricht möglich.
Folgende Inhalte lernen Sie in dieser Schulung:
- Gesetze und Verordnungen
- Bedeutung/Entstehung von pathologischen/problematischen Spielverhalten
- Das staatlich anerkannte Hilfsangebot
- Sozialkonzept
- Spielersperre
- Zulässige/unzulässige Wettarten
- Möglichkeiten der Suchtprävention
- Gesprächsführung/Kommunikationsstrategien
Wichtig!
Die Schulung gilt als bestanden, wenn:
- Die Zeitspanne von 3 Stunden eingehalten wurde
Nach Bestehen der Schulung wird das Zertifikat an den Rechnungsempfänger versandt.

